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Hilfswerk
22.04.2021
Zweck des Hilfswerkes
Das Hilfswerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Zwecke des Hilfswerks sind
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden und Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Mittel werden ausschließlich für die oben genannten steuerbegünstigten Zwecke verwendet.
Die Satzungszwecke werden im Sinne der Ideale von Lions Clubs International entsprechend den Beschlüssen des LC Wolfenbüttel verwirklicht.
Das Hilfswerk ist selbstlos tätig, es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.